Sicherheit hat bei Solvay Priorität

Wimpfen plant, Germany

Das Ziel lautet: Null Unfälle. Obwohl die Unfallquote der chemischen Industrie im Branchenvergleich sehr niedrig ist, bedarf Sicherheit einer dauerhaften Anstrengung. Solvay hat daher Programme und Praktiken für verantwortungsbewusstes Verhalten der Beschäftigten im Arbeitsalltag und für mehr Sicherheit entwickelt.

Drei Verletzte bei Wartungsarbeiten bei Solvay in Bad Wimpfen

Update: Die drei Mitarbeiter wurden am selben Tag gesund aus dem Krankenhaus entlassen.

Bad Wimpfen, 28. Juni 2022, 15:30 Uhr

Bei Wartungsarbeiten an einem in einem Gebäude befindlichen Kompressor im Bad Wimpfener Solvay-Werk kam es heute am frühen Nachmittag aus noch ungeklärter Ursache zu einem Austritt eines gasförmigen Fluorprodukts. Insgesamt 14  Personen, die sich in diesem Bereich aufhielten, wurden vorsorglich auf dem Werksgelände von Notarzt und Werksarzt untersucht. Drei Personen sind zur Beobachtung ins Krankenhaus gebracht worden.

Die Werkfeuerwehr war innerhalb weniger Minuten vor Ort. Es bestand zu keiner Zeit eine Gefahr für die Nachbarn oder die Umwelt.

Solvay in Bad Wimpfen begrüßt neuen Leitwert für Trifluoracetat im Trinkwasser

Das Umweltbundesamt (UBA) hat für Trifluoracetat (TFA) einen Trinkwasserleitwert von 60 µg pro Liter Trinkwasser festgelegt. Dies erfolgte nach Auswertung toxikologischer Studien. Der bisher gültige gesundheitliche Orientierungswert in Höhe von 3 µg/l wird damit aufgehoben und durch den neuen Leitwert ersetzt. Das Solvay-Werk in Bad Wimpfen begrüßt diese Festlegung. 

„Wir haben uns immer im Rahmen gesetzlicher Vorgaben bewegt. Aus den veröffentlichten Daten der Trinkwasserversorger ergibt sich, dass TFA in den von uns abgegebenen Mengen auch immer unterhalb der nun neu festgelegten 60 µg pro Liter im Trinkwasser blieb,“ so Uwe Männel, Werkleiter im Solvay-Werk Bad Wimpfen. „Der neue Leitwert und die Studienergebnisse bestätigen: Die vom Werk Bad Wimpfen eingeleiteten TFA-Frachten haben zu keiner Zeit eine gesundheitliche Gefährdung verursacht.”

Entsprechend dem allgemeinen Minimierungsgebot empfiehlt das UBA, dass eine TFA Konzentrationen von 10 µg/l oder weniger im Trinkwasser angestrebt werden soll. Solvay hat seit 2016 die TFA-Menge im Abwasser um mehr als 90 Prozent reduziert, und dafür rund 2,7 Millionen Euro investiert. „Dies hat dazu geführt, dass selbst im Oberflächenwasser des Neckar an der offiziellen Messstelle “Schleuse Gundelsheim” durch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) Werte von 7 µg/l gemessen werden,“ so Männel abschließend.

Solvay produziert in Bad Wimpfen Fluorspezialitäten, die insbesondere für die Synthese besonders wirksamer Arznei- und Pflanzenschutzmittel benötigt werden.

Zur Pressemitteilung

Regierungspräsidium Stuttgart zur jährlichen Vor-Ort Besichtigung im Bad Wimpfener Werk
Bad Wimpfen Ariel View

Als zuständige Genehmigungsbehörde überwacht das Regierungspräsidium Stuttgart laufend sämtliche Produktionsanlagen von Solvay in Bad Wimpfen. Da in einigen der Anlagen bestimmte Stoffe gehandhabt werden, von denen ein Risiko ausgehen kann, unterliegen diese Anlagen der Störfall-Verordnung. Das bedeutet, es gelten besondere so genannte „erweiterte“ Sicherheitsrichtlinien. Dazu gehört die Vor-Ort-Besichtigung durch Behördenvertreter, die auf Grundlage des Überwachungsplans nach § 17 Absatz 2 Störfallverordnung, die Anlagensicherheit überprüfen.

Die Besichtigung durch das Regierungspräsidium Stuttgart fand am 24.10.2022 statt.

Für Fragen zur Vor-Ort-Besichtigung der Behörde, zum Überwachungsplan sowie in allgemeinen Umweltfragen steht die zuständige Behörde per E-Mail zur Verfügung: abteilung5@rps.bwl.de (Telefon: 0711/904-0).

Die Verordnung sieht auch vor, Nachbarn über Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten bei einem Störfall zu informieren. Die aktuelle Informationsbroschüre steht rechts zum download bereit.

SICHER IST SICHER - BETTER BE SAFE
Bad-Wimpfen-Stoerfall

Auf der Basis der europäischen Richtlinie „Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen“ gibt es in Deutschland eine „Störfall-Verordnung“. Betriebe, die diese Verordnung anzuwenden haben, müssen die zu treffenden Maßnahmen mit den zuständigen Behörden abstimmen. Sie sind außerdem verpflichtet, Nachbarschaft und Beschäftigte über das Verhalten bei einem Störfall zu informieren – dazu dient die so genannte Störfallbroschüre. Sie wird alle fünf Jahre neu aufgelegt und im Umfeld des Werks an alle Haushalte verteilt.

Die Broschüre liefert Informationen über die Produkte des Werks und über Risiken, die mit deren Herstellung verbunden sind. Auf der letzten Seite steht, wie man sich richtig verhält, falls einmal ein Störfall mit Auswirkung auf die Nachbarschaft passieren sollte.

Informationen gemäß Störfall-Verordnung:

„SICHER IST SICHER” Broschüre herunterladen